AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Coworking Westhouse Augsburg
Stand 21.01.2021

§1 Geltungsbereich

(1)      Die nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge für Coworking Bereiche (Day Pass, Week Pass, 10er Ticket, Monath Pass) zwischen der Westhouse GmbH und dem jeweiligen Kunden („Kunde“).

(2)      Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag für die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von Westhouse.

(3)      Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1)      Westhouse räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Coworking Bereich und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt zu nutzen. Daneben bietet Westhouse dem Kunden zusätzliche Leistungen gegen Entgelt an.

(2)      Das vom Kunden zu zahlende Entgelt umfasst die Vergütung für die Nutzung des Coworking Bereichs und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).

(3)      Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Westhouse ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich folgender Dienstleistungen

  • Internetzugang WLAN
  • Drucker und Scanner
  • Nutzung der Kaffeemaschine
  • Vergünstigte Bereitstellung von Besprechungsräumen. Die Organisation der Nutzung erfolgt über den 4Wände Empfang.

Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach dem jeweils gewählten Nutzungstarif des Vertragspartners, der im Nutzungsvertrag vereinbart wird.

Je nach gewähltem Vertrags-/Nutzungstarif ist die Nutzung auf eine bestimmte Art der Nutzung oder bestimmte Zeit beschränkt.

(4)      Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit:

  • Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Strom
  • Darüber hinaus sind folgende Leistungen zusätzlich enthalten: Lüftung, Klimaanlage, Heizung, Nutzung der Küche, Nutzung der

Sanitäreinrichtungen, Nutzung der Zentraldrucker, tägliche Reinigung, Bereitstellung Desinfektionsspender und -tücher, umfangreiches Corona-Hygienekonzept

(5)      Die Berechtigung zur Nutzung sämtlicher Leistungen des Westhouse ist nicht übertragbar.

(6)      Westhouse ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung und sonstiger Bedingungen berechtigt und wird diese Änderungen          nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Nutzers.

(7)      Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

§3 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(1)      Die Nutzung der von Westhouse angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(2)      Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Westhouse bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(3)      Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4)      Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von Westhouse für keine der im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten nutzen wird:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
  • Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Westhouses;
  • Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder  über die von Westhouse bereitgestellte Infrastruktur;
  • Verbreitung und Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
  • illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
  • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Westhouse;
  • unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern;
  • Angabe von falschen Identitätsdaten.

(5)      Eventuelle aus einer erfolgten Zuwiderhandlung (gem. §2 Absätze 1-4) entstandene Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers.

§4 Internetnutzung

(1)      Westhouse stellt dem Kunden einen Zugang zum Internet bereit, der Kunde ist für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von Westhouse zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte Westhouse wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde Westhouse insoweit freistellen.

(2)      Der von Westhouse zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Westhouse hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens Westhouse dar.

(3)      Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

(4)      Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von Westhouse und seiner

Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von Westhouse zu vertreten sind.

(5)      Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Ziff. 2. und 3. dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

(6)      Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von Westhouse zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit Westhouse eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

(7)      Der Zugang ins Internet erfolgt über eine benutzerspezifische Zugangskennung, so dass eventuelle Zuwiderhandlungen eindeutig zugeordnet werden können.

§5 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1)      Der Zugang zu Westhouse ist je nach gewähltem Nutzungstarif zu den Öffnungszeitenzwischen 8:00 und 17:00 Uhr, Montag bis Freitag, oder im Rahmen des Week Pass mit eigenem Schlüssel zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen die Woche möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.

(2)      Es ist nicht gestattet, in den Räumen des Westhouse zu nächtigen.

(3)      Grundsätzlich ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke am Arbeitsplatz gestattet. Dabei ist streng darauf zu achten, dass weder die anderen Nutzer in ihrer Arbeit und Konzentration gestört oder gar belästigt werden. Jedwede Abfälle eines Nutzers sind durch diesen in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Die eventuell entstehenden Kosten für die Beseitigung einer über das normale Maß an Nutzung hinausgehenden Verschmutzung, werden dem Verursacher vollumfänglich in Rechnung gestellt.

(5)      Jeder Kunde mit eigenem Schlüssel verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen, wenn er als letztes die Räume verlässt:

  • Schließen der Fenster
  • Ausschalten der Kaffeemaschine
  • Ausschalten des Lichts

Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Sofern der Kunde die Meldung unterlässt, ist er verpflichtet, Westhouse alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

(6)      Jeder Kunde darf lediglich einen Arbeitsplatz nutzen. Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.

§6 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1)      Alle Preise sind Nettopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.

(2)      Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsabschluss fällig und wird vor Ort beglichen.

(3)      Westhouse ist berechtigt, das jeweilige Nutzungsentgelt an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs-/ Bereitstellungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise,

anzupassen. Bei Entgelterhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Westhouse in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

(4)      Zusätzliche Leistungen stellt Westhouse dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht die Preise nicht mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, finden die jeweils gültigen Preis aus der Tagungsmappe Westhouse (-50% für Coworker) Anwendung. Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

(5)      Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt          uns unbenommen. Darüber hinaus erheben im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288, Abs. 5 BGB.

(6)      Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Office- und Coworking-Space zu verweigern. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht.

(7)      Bei Zahlungsverzug erheben wir für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift), jede Rücklastschrift, unabhängig vom Grund für die Lastschrift, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 4,- €.

§7 Geldwäscheprüfung

(1)      Soweit Westhouse nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde Westhouse die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.

§8 Leistungsstörungen

(1)      Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich unter info@westhouse-augsburg.de oder unter der Telefonnummer 0821-4551260 mitzuteilen. Westhouse wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Westhouse verpflichtet sich, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§9 Datenerfassung

(1)  Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kundendarf von Westhouse wird erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Eventuelle Videoaufnahmen einer Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert.

§10 Datenschutz

(1)      Westhouse wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2)      Westhouse respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Informationen seiner Nutzer. Personenbezogene Informationen werden ohne ihre Zustimmung unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, außer gesetzliche Vorschriften zwingen Westhouse zu einer Übermittlung dieser Daten. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten gespeichert werden.

§ 11 Haftung

(1)      Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

(2)      In allen Fällen, in denen Westhouse im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Westhouse nur, soweit Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Westhouse fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3)      Westhouse übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Westhouse unterbleiben. Sofern Westhouse von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt.

Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer Westhouse von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt Westhouse die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Westhouse von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(4)      Westhouse übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses, der Wasserversorgung oder der Heizung entstehen könnten, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.

§12 Versicherung

(1)      Westhouse ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für selbst- oder fremdverschuldete Unfälle in den Räumlichkeiten des Westhouse sowie für die persönlichen Gegenstände des Nutzers. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

§13 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

(1)      Der Kunde willigt darin ein, dass Westhouse Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von Westhouse erstellt. Westhouse ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§14 Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen und Schriftformklausel

(1)      Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2)      Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten entsprechen würde.

(3)      Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

(4)      Beide Parteien verpflichten sich bei dennoch erfolgter mündlicher Abänderung des Vertrages zur unverzüglichen Nachholung der Schriftform.

Cora-Lotte Meitzner
und das westhouse-Team
helfen Ihnen gerne weiter

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