Hausordnung und Nutzungs­bedingungen

Die Hausordnung und die Nutzungsbedingungen des Begegnungszentrums westhouse bestimmen das Recht und die Pflichten von jeglichen Personen während ihres Aufenthaltes im westhouse. Die Öffnungszeiten der öffentlichen Bereiche sind Montag bis Sonntag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Es handelt sich um eine Versammlungsstätte mit den damit verbundenen Vorschriften für Sicherheit, Brandschutz und Ordnung.

(1) Der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen (Außen- und Allgemeinflächen im Gebäude) des Westhouse ist grundsätzlich im Rahmen der Öffnungszeiten gestattet. Der Aufenthalt wird jedoch für Teile der öffentlichen Bereiche (Foyer oder Flächen im 1. OG) beschränkt, soweit diese durch Veranstaltungen und hierfür notwendige Auf- und Abbautätigkeiten belegt sind. Toiletten und Sanitärräume sind nur für Besucher des Gebäudes vorgesehen. Der Besuch
des Westhouse-Gebäudes außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der nicht öffentlichen Bereiche, wie Büro-, Hotel- oder Veranstaltungsflächen bedarf entweder einer Anmietung der entsprechenden Flächen, oder den Besuch von dort ansässigen Mietern / stattfindenden Veranstaltungen. Alle Eingangstüren, sowie die Tiefgaragen Ein- und Ausfahrt werden Videoüberwacht.

(2) Alle Räumlichkeiten im Westhouse, inklusive Mobiliar und Pflanzen, sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Innerhalb des Gesamtgebäudes und auf dem Grundstück hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unnötig behindert oder belästigt wird. Speisen und Getränke dürfen in allen öffentlichen Bereichen des Gebäudes verzehrt werden. Bei Reihenbestuhlung des Veranstaltungssaals dürfen Speisen und Getränke jedoch nicht mit in den Saal genommen werden.

(3) Während den nachfolgenden Ruhezeiten sind grundsätzlich die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten, um die Außenlautstärke niedrig zu halten. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall abzustimmen. Eine ausreichende Belüftung und Klimatisierung der Räume – auch bei geschlossenen Fenstern – ist vorgesehen. Um die Lärmbelästigung für die Nachbarn zu vermeiden (Lärmschutzgesetz), dürfen sich Gäste und Besucher des Westhouse nach 22:00 Uhr nicht mehr vor dem Gebäude aufhalten. Grundsätzlich ist beim Betreten und Verlassen des Gebäudes auch außerhalb der genannten Ruhezeiten Rücksicht auf die umliegenden Anwohner bzw. Hotelgäste zu nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die zum Rauchen das Gebäude kurzzeitig verlassen. Das
Einhalten der Nachtruhe ist Sache des Veranstalters bzw. Nutzers. Wird gegen diese Bestimmungen wiederholt verstoßen bzw. wird durch die Störung der Ruhezeiten ein Polizeieinsatz notwendig, ist der Ausschluss der betroffenen Personen sowie der sofortige Abbruch der Veranstaltung zulässig.
Ruhezeiten sind:
Montag bis Sonntag von 22:00 bis 06:00 Uhr

(4) Bei besonders lärmintensiven Veranstaltungen, hat der Nutzer nachzuweisen, dass die zulässigen Lärmrichtwerte / Lärmangaben nicht überschritten werden; ggf. sind technische Begrenzungsmaßnahmen nachzuweisen.

(5) Die Nutzung von Mobiliar o.ä. aus dem Gebäude in den Außenbereichen ist grundsätzlich untersagt bzw. darf nur mit vorheriger Erlaubnis für die Dauer der Veranstaltung / des Aufenthalts erfolgen. Eine erhöhte Verschmutzung oder Beschädigung von Gegenständen wird zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

(6) Das Rauchen im gesamten Gebäude ist grundsätzlich verboten. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Das Gebäude hat eine flächendeckende Branmelderanlage (Rauchmelder). Für Feuerwehreinsätze durch Fehlalarme, sowie deren Folgeschäden haftet der Verursacher.

(7) Das Abstellen von Fahrrädern und dergleichen ist im Innenraum des Westhouse nicht gestattet. Es stehen ausreichend kostenfreie Stellplätze im Außenbereich und der Tiefgarage zur Verfügung.

(8) Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen und Flächen sowie deren Räumung von Westhouse GmbH angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen des Hallenmeisters, des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei oder der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung das Gebäude und, falls notwendig, das Gelände sofort zu verlassen.

(9) Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall haben die zurückgewiesenen Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Der Art der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Vor Betreten des Saals ist die Garderobe (Überbekleidung, Koffer, größere Taschen und Handkörbe, Schirme, etc.) abzugeben. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Garderobe pflichtgemäß abgegeben wird. Hierfür steht im Untergeschoss ein großer Garderobenbereich zur Verfügung. Die Garderobe kann unter Umständen vom Veranstalter bewirtschaftet werden. Die Westhouse GmbH haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der im Garderobenbereich aufbewahrten Gegenstände. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden vom Besuch des Gebäudes und damit ggf. dem Besuch einer Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Westhouse zu verlassen. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Westhouse aufhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Einlassbereichen.

(10) Das Halten und Mitbringen von Tieren ist im Westhouse grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen für – deutlich erkennbare – Rettungs-, Dienst- und Blindenführhunde sowie für Therapie- und Assistenztiere mit entsprechendem Nachweis, sind durch den Vermieter bzw. seinen Bevollmächtigten ausdrücklich zu genehmigen. Auf dem Gelände des Westhouse sind diese Tiere grundsätzlich anzuleinen. Therapie- und Assistenztiere, die nicht angeleint werden können, sind ohne Gefährdung Dritter zu führen. Das Durchqueren der Freiflächen des Westhouse mit Tieren ist nur auf befestigten Wegen zugelassen. Für die Beseitigung der Fäkalien ist die Tierhalterin bzw. der Tierhalter zuständig. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden. Das Anfüttern von Tieren in oder in unmittelbarer Umgebung des Westhouse ist untersagt.

(11) Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Dinge, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem odersplitterndem Material hergestellt sind
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall erlaubt
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen oder Transparentstangen, die nicht aus Holz sind, länger als 2 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist
  • Großflächige Spruchbänder, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche Drogen
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Nutzers vorliegt)

(12) Auf die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen durch die Westhouse GmbH oder beauftragte Dritte zum Zweck der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation wird hingewiesen. Durch das Betreten des Geländes erklären die Besucher ihr Einverständnis mit vorgenannten Zwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO). Der Besucher kann der Nutzung seiner Daten jederzeit bei der Verwaltung der Westhouse GmbH widersprechen.

(13) Nebelmaschinen sind im gesamten Gebäude untersagt, da sonst Rauchmelder ausgelöst werden. Sollten diese wegen Fahrlässigkeit ausgelöst werden, so haftet der Nutzer für alle dadurch entstandenen Schäden und Kosten der herbeigerufenen Einsatzkräfte.

(14) Die Müllentsorgung ist Sache des Nutzers.

(15) Das Verteilen von Druckschriften, das Anbringen von Werbeaufklebern und Plakaten, die Benutzung von Werbeträgern sowie jegliche Verkaufsaktivitäten o.ä. gewerbsmäßige Betätigungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Westhouse GmbH.

(16) Im Westhouse gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungsbetreuer oder in der Verwaltung abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsbetreuer oder der Verwaltung der Westhouse GmbH zu melden.

(17) Brandschutztechnische Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Allgemeinen Brandschutzverordnung und den ausgehängten Fluchtwegsplänen.

Stand Januar 2023